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Begabungsverständnis

Das Recht auf individuelle Förderung ist für jede Schülerin und jeden Schüler in NRW im Landesschulgesetz verankert (Paragraph 1, Abs. 1, s.u.). Wir sehen es daher als unsere zentralste Aufgabe als Schule an, unsere Schülerinnen und Schüler so zu fördern und zu fordern, dass ihre individuellen Entwicklungspotentiale bestmöglich entdeckt und entfaltet werden können - unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und schulischer Lernbiografie.

Unser Leitgedanke dabei ist die Zielperspektive einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und -bildung unter besonderer Berücksichtigung des Wissens über die Vielfalt der Intelligenzen und Begabungen, die ausdrücklich nicht exklusiv im klassischen akademischen Feld vorzufinden sein müssen. Sie bilden sich vielmehr nicht allein auf kognitiver Ebene aus, sondern entfalten ihr volles Repertoire nur im Dreiklang aus personaler, sozialer und fachspezifischer Kompetenz.

Vor dem Hintergrund dieser Überzeugung subsumieren wir im Rahmen unserer Arbeit den Aspekt der „Individuellen Förderung“ unter dem ressourcenorientierten Begriff der„Begabungsförderung“, von dem im Folgenden ausschließlich die Rede sein soll.
Als Bezugsmodell im Rahmen unserer Arbeit dient – neben dem Ansatz der Multiplen Intelligenzen nach Gardner (2005) – das Münchner Begabungsmodell nach Heller und Hany (2001), das davon ausgeht, dass im Individuum vorhandene Begabungen nur bei positivem Einwirken von Umwelt- und Persönlichkeitsmerkmalen in Leistung generiert werden können. Ein Kind, das in seiner (schulischen) Umwelt und Lebenswirklichkeit gefördert und gefordert wird, kann seine Neigungsschwerpunkte entfalten und dauerhaft einen positiven Zugang zum Lern- und Entwicklungsort Schule gewinnen. Ein wesentlicher Faktor in diesem Zusammenhang ist auch die Zuversicht der Lehrkraft im Hinblick auf den Lernerfolg der Schülerin/des Schülers.

§ 1Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seinewirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung,

Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

Unser Weg hin zur individuellen Förderung verläuft daher über vier Säulen (Begabungsförderung/ Schulleistungsförderung/ Wiehltalent/ Beratung), die unsere Kinder und Jugendlichen stärken. Diese berücksichtigen individuelle kognitiv-fachliche, soziale, emotionale und motorische Förder- und Forderbedarfe.

Die Schule nimmt in diesem Prozess die Rolle des helfenden Lernbegleiters ein, der Möglichkeiten einräumt, Perspektiven aufzeigt und ihre Schülerinnen und Schüler mitnimmt. Ganz im Sinne des schulischen Leitsatzes „Schule machen – Kinder stärken“.

Die Entwicklung / Das Team

Bereits seit dem Beginn der 2000er Jahre gilt die Begabungsförderung als wesentlicher tragender Pfeiler der Schulentwicklung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium und prägt seither das Selbstverständnis der Schule im besonderen Maße. Ute Twilling-Birkholz und Ilse Bühne etablierten nachhaltige Konzepte begabungsförderlicher Maßnahmen, darunter das Drehtür-Modell, den Talenttag, Wettbewerbe oder das Schülerstudium, um nur einige exemplarische Angebote zu nennen.

Verantwortliche Koordinatorin für den Fachbereich Begabungsförderung ist Britta Stephan. Das aktuelle Team setzt sich zusammen aus Susanne Müller und Britta Stephan, die als ECHA-zertifizierte Ansprechpartnerinnen zur Verfügung stehen.

Download Infobroschüre Begabungsförderung

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