
Verständnis
Das Recht auf individuelle Förderung ist für jede Schülerin und jeden Schüler in NRW im Landesschulgesetz verankert (Paragraph 1, Abs. 1, s.u.). Wir sehen es daher als unsere zentralste Aufgabe als Schule an, unsere Schülerinnen und Schüler so zu fördern und zu fordern, dass ihre individuellen Entwicklungspotentiale bestmöglich entdeckt und entfaltet werden können - unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und schulischer Lernbiografie.
Bei auftretenden Förderbedarfen verfügen wir über ein umfangreiches Angebot an Hilfsmaßnahmen für unsere Schülerinnen und Schüler, die in den nebenstehenden Reitern erläutert werden.
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